Das Fotografieren oder Filmen auf dem Moscheegelände sowie im Inneren der Moschee ohne vorherige Genehmigung der Verwaltung ist strengstens untersagt.
Ebenso ist der Einsatz von Drohnen auf und über dem Gelände des Islamischen Zentrums Wien ausdrücklich verboten. Insbesondere das Überfliegen von Menschenansammlungen – wie beim Freitagsgebet (Jumu’ah), bei Eid-Gebeten oder bei größeren Veranstaltungen – stellt einen Verstoß gegen geltende EU- und österreichische Vorschriften dar und kann mit Geldstrafen von bis zu 22.000€ geahndet werden.
Auch wenn entsprechende Aufnahmen als attraktiv erscheinen mögen, stehen die Sicherheit, der Schutz der Privatsphäre sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen an oberster Stelle. Das Islamische Zentrum Wien wird in diesem Zusammenhang eng mit den zuständigen Behörden und der Polizei zusammenarbeiten und behält sich vor, bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Allerdings behalten wir uns das Recht vor, zu Zwecken der digitalen Dokumentation unserer Aktivitäten Fotos und Videos zu erstellen. Besucher, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, sind eingeladen, dies der Verwaltung mitzuteilen.
Besucher, die nicht in Foto- oder Videoaufnahmen erscheinen möchten, werden gebeten, sich von Aufnahmebereichen fernzuhalten und bei Bedarf den Fotografen oder die Verwaltung entsprechend zu informieren.
Externe Medienunternehmen oder Privatpersonen, die während des laufenden Betriebs – insbesondere bei Gebeten oder Festveranstaltungen – Aufnahmen oder Fotos machen möchten, sind verpflichtet, vorab eine Medienvereinbarung zu unterzeichnen. Dieses Abkommen regelt die Bedingungen für Foto-, Video- und sonstige Aufnahmen in unserer Einrichtung.
Wir bitten alle Interessenten, sich rechtzeitig an die Verwaltung zu wenden, um die entsprechenden Genehmigungen und Vereinbarungen einzuholen.
Das Rauchen auf dem Moscheegelände, sowohl vor als auch nach den Gebeten, sowie das Rollen von Zigaretten in der Moschee und das Wegwerfen von Zigarettenstummeln in den Garten, auf den Weg zum Haupteingang oder in die Blumenbeete, ist strikt untersagt.
Dies steht im Widerspruch zu den Lehren des Islams, wie sie im Heiligen Qur'an und den Hadithen dargestellt werden. In Sure 2, Vers 195 des Qur'ans heißt es: "Und verschwendet nicht. Siehe, Er liebt die Nicht-Verschwender nicht." Zusätzlich warnt Sure 4, Vers 29: "Und tötet euch nicht selbst. Allah ist euch gegenüber barmherzig."
Diese Verse lehren uns, unseren Körper zu schätzen und nicht durch schädliche Handlungen wie Rauchen zu schädigen. Ein Hadith, überliefert von Imam Bukhari, lehrt uns, dass "wer Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hat, soll sich von uns und unserer Moschee fernhalten." Dies betont die Bedeutung der persönlichen Reinheit, besonders beim Betreten der Moschee. Wir bitten alle Gläubigen, diese Lehren ernst zu nehmen und die heilige und reine Atmosphäre unserer Moschee zu bewahren.
Das Islamische Zentrum übernimmt keine Verantwortung für persönliche Gegenstände der Besucher.
Jeder ist für seine eigenen Sachen und deren Verbleib zu jeder Zeit selbst verantwortlich.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, Verluste oder Diebstähle persönlicher Gegenstände.
Bitte achten Sie stets sorgfältig auf Ihre persönlichen Besitztümer.
Wir empfehlen dringend, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Prophet Muhammad (s) lehrte uns die Bedeutung des Gehens zur Moschee und sagte: "Für jeden Schritt, den man auf dem Weg zur Moschee macht, werden einem Sünden vergeben und der Rang im Paradies erhöht."
Das Warten und Abstellen von Fahrzeugen vor dem Tor des Islamischen Zentrums ist zu jeder Tageszeit strikt verboten.
Ebenso ist das Aufstellen von Verkaufsständen in der Zufahrtsstraße zum Zentrum zu jeder Zeit verboten.
In der Zufahrtsstraße gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Verstöße werden gesetzlich geahndet und angezeigt.
Besucherinnen und Besucher des IZW sind angehalten, in jeglicher Hinsicht Rücksicht auf unsere Nachbarschaft zu nehmen, wie beispielsweise nicht laut zu sein, nicht zu hupen, die Fußwege freizuhalten, beim Hinein- und Herausfahren vom Parkplatz vorsichtig zu sein, und nicht mit laufendem Motor in der Einfahrt zu warten.
Prophet Muhammad (s) lehrt uns über gute Nachbarschaft folgendes und sagt: "Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, darf seinen Nachbarn nicht belästigen."
Bitte stellen Sie die Scooter und Fahrräder außerhalb des IZW an den dafür vorgesehenen Stellen.
Es ist zu beachten, dass das Abstellen oder Aufladen von Fahrrädern und Elektrorollern innerhalb der Moschee strengstens verboten ist. Auch die Benutzung von Steckdosen für jegliche Zwecke ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es wichtig zu erwähnen, dass Sportbälle, Skateboards und andere Freizeitaccessoires in der Moschee nicht erlaubt sind. Das Islamische Zentrum Wien übernimmt keine Verantwortung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wie Fahrräder oder Elektroroller. Wir bitten alle Besucher, ihre persönlichen Gegenstände außerhalb der Moschee sicher zu verwahren und die Regeln und Richtlinien des Zentrums zu respektieren, um die heilige und geordnete Atmosphäre unseres Hauses zu bewahren.
Wir möchten alle Eltern darauf aufmerksam machen, dass sie während ihres Aufenthalts in der Moschee für ihre Kinder verantwortlich sind.
Es ist wichtig, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt umherlaufen oder außer Sichtweite gelassen werden. Als Haus Allahs verdient diese heilige Stätte den Respekt von Eltern und Kindern gleichermaßen. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass Ihre Kinder die Ruhe und Würde dieses Ortes achten. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit Ihres Kindes bei, sondern fördert auch eine Atmosphäre der Andacht und des Respekts, die für jeden Besucher unserer Moschee von Bedeutung ist.